Behandlungsmöglichkeiten der Kieferorthopädie

Ein schönes Lächeln ist oftmals mit optisch schönen Zähnen verbunden. Dafür sorgt nicht nur der Zahnarzt, sondern auch der Kieferorthopäde, wie Dr. Renate Wrensch Facharztpraxis für Kieferorthopädie. Doch, was zeichnet diesen aus und was sind die Inhalte der Kieferorthopädie? Ab wann sollte man damit beginnen und welche Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden? 

Ab welchem Alter ist Kieferorthopädie sinnvoll?  

Dies kann man nicht pauschal sagen. Grundsätzlich hängt es von der Entwicklung der Zähne ab. Jedoch gilt es zu bedenken, dass eine kieferorthopädische Behandlung bei Milchzähnen in der Regel noch keinen Sinn macht.  Im Normalfall kann der Kieferorthopäde bei seinen Patienten mit der Arbeit beginnen, wenn diese 10 Jahre alt sind. Bei bestimmten Ausnahmen kann sogar schon früher begonnen werden. Dies wäre beispielsweise bei der sogenannten „Kiefer-Gaumen-Spalte" der Fall. Eine Altersgrenze bei der Behandlung gibt es im Grunde nicht. Man kann Fehlstellungen der Zähne also auch bis ins hohe Alter hinein behandeln und korrigieren. Dabei gilt es allerdings zu beherzigen, dass nach der Festigung des Gebisses und des Kiefers eine Behandlung deutlich schwieriger ausfällt. Je früher man mit einer kieferorthopädischen Behandlung beginnt, desto besser.   

Welche Behandlungen sind möglich?  

Die Palette an Behandlungen bei den Kieferorthopäden ist recht breit gefasst. Vorrangig wird jedoch mit einer Zahnspange gearbeitet. Diese kann entweder lose oder fest ausfallen. Die lose Zahnspange kann herausgenommen werden. Auf diese Weise fällt die Zahnreinigung wesentlich leichter aus. Meist muss diese auch nur über die Nacht getragen werden. Demnach ist sie deutlich unauffälliger. Allerdings kann man mit einer losen Zahnspange oftmals nur kleinere Fehlstellungen korrigieren.  Müssen komplexere Fehlstellungen behandelt werden, so muss meist eine feste Zahnspange eingesetzt werden. Diese wird mit sogenannten Brackets an den Zähnen befestigt. Durch Drähte wird das Gebiss unter Spannung gesetzt. Die Methode ist zwar deutlich effektiver, kann jedoch auch mehr Schäden hinterlassen. Deshalb ist es wichtig, dass man die Behandlung einem Fachmann im Bereich der Kieferorthopädie überlässt. Die Brackets können sowohl auf der Außen- als auch auf der Innenseite der Zähne befestigt werden. Von außen sind diese zwar sichtbar, behindern dafür das Sprechen jedoch nicht. Entscheidet man sich für Brackets auf der Innenseite, so sieht man diese zwar nicht, jedoch ist die Installation mit mehr Aufwand verbunden. 

Was zahlt die Krankenkasse?  

Grundsätzlich kann man sagen, dass die erste Untersuchung immer von der Krankenkasse übernommen wird. Somit kann man sich stets beraten lassen. Schutzschienen, die gegen Zähneknirschen helfen sollen, werden ebenfalls in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Auch Fehler im Kausystem kann man auf diese Seite ausräumen.  Des Weiteren genießt man den Vorteil, dass die Behandlung von Kindern oftmals übernommen wird. Ist diese notwendig, so wird sie von den meisten Krankenkassen wenigstens zur Hälfte gezahlt. Dies gilt nur, soweit die Behandlung auch mit Erfolg abgeschlossen wird. Bei Erwachsenen ist dies leider nicht so einfach. Diese müssen die Kosten für eine Spange oftmals selbst tragen. Dies rührt daher, da es sich um eine Schönheitsmaßnahme handelt. Kann man jedoch nachweisen, dass der Eingriff medizinisch unbedingt notwendig ist, so kann auch an dieser Stelle eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Bei anderen Schutzschienen als oben beschrieben muss der Patient ebenfalls die Kosten im Regelfall komplett selbst tragen.


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